Riester-Förderung durch staatliche Zulagen
Sie erhalten eine staatliche Altersvorsorgezulage im Rahmen der Riester-Rente, wenn Sie 2010 einen Riester-Vertrag abschließen. Diese Zulage besteht aus dem Grundbetrag in Höhe von 154,- € für Ledige und 308,- € für Ehepaare. Außerdem gibt es noch eine Kinderzulage. Pro Kind beträgt diese 185,- €. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sogar 300,- €.
Wenn Sie diese Rechnung auf ein Ehepaar mit zwei Kindern übertragen heißt das, dass diese Familie im Jahr bis zu 908,- € vom Staat geschenkt bekommen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Mindesteigenbeitrag bezahlt wird. Der beträgt seit 2008 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens. Als Geringverdiener müssen Sie einen sogenannten Sockelbetrag in Höhe von 60,- € jährlich leisten, um in den Genuss der vollen staatlichen Zulagen zu kommen.
Zulagenantrag nicht vergessen
Vergessen Sie nicht, einen Zulagenantrag auszufüllen. Wenn Sie jedes Jahr Ihre Zulagen bekommen wollen, müssen Sie darauf achten, dass Sie im Antrag den Dauerzulagenantrag ankreuzen. Nur dann erhalten Sie jedes Jahr die Zulagen.
Die meisten Anbieter weisen ihre Kunden zwar darauf hin, aber nicht alle. Prüfen Sie Ihren Versicherer also genau und vergleichen Sie vorab die Angebote der unterschiedlichen Anbieter, um sich die volle staatliche Zulage zu sichern.
Wahl des Produkts wichtig
Die Zulagen vom Staat erhalten Sie als Riester-Rentner auf jeden Fall. Trotzdem sollten Sie sich unbedingt darüber Gedanken machen, für welches der verschiedenen Riester-Produkte Sie sich entscheiden wollen. Das ist zwar für den Erhalt der staatlichen Zulagen nicht relevant, wirkt sich aber in der Auszahlungsphase sehr stark auf die Höhe Ihrer monatlich garantierten Rente aus.
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