Kann ich als Selbständiger meinen Riester-Vertrag behalten?

Wenn Sie ganzjährig selbständig sind, sind Sie nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Falls Ihr Ehepartner aber zum förderberechtigten Personenkreis gehört, sind Sie mittelbar förderberechtigt und können weiter in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich um eine Alternative für Ihre private Altersvorsorge kümmern, wie beispielsweise die Rürup-Rente.

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