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Wer ist Riester-förderberechtigt?

Bevor Sie sich für eine Riester-Rente entscheiden, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie überhaupt förderberechtigt sind. Dabei gilt es zwischen der unmittelbaren oder direkten Förderberechtigung und der mittelbaren oder indirekten Förderberechtigung zu unterscheiden.

Allerdings gibt es auch Personen, die weder unmittelbar noch mittelbar förderberechtigt sind. Wenn das auch auf Sie zutrifft, können Sie leider keine Riester-Rente abschließen. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, sich für ein anderes Altersvorsorgeprodukt zu entscheiden, das Ihnen hilft, Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Voraussetzungen für Abschluss

Wir zeigen Ihnen auf unseren Seiten, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Riester-Rente abschließen können. Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, sollten Sie nicht zögern, sondern so schnell wie möglich einen Riester-Vergleich anfordern. Den bieten wir Ihnen auf unseren Seiten kostenlos und unabhängig an.

Was für Sie vielleicht noch interessant ist: Unabhängig davon, ob Sie nun eine unmittelbare oder eine mittelbare Förderberechtigung haben – einen Unterschied gibt es beim Abschluss einer Riester-Rente nicht. Sie können in beiden Fällen zwischen verschiedenen attraktiven geförderten Riester-Produkten wählen. Sie kommen auch in beiden Fällen in den Genuss der staatlichen Zulagen oder gegebenenfalls in den Genuss der lukrativen Steuerersparnisse.

Förderfähig oder nicht?

Bei uns erfahren Sie, ob Sie im Sinne der Riester-Rente als förderfähige Person gelten oder ob Sie sich für eine andere private Altersvorsorge entscheiden sollten. Eine staatliche Förderung gibt es übrigens nicht nur für die Riester-Rente, sondern auch für die Rürup- oder Basis-Rente und die Betriebsrente.

Ob Sie nun eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung haben: Eine Riester-Rente rechnet sich eigentlich immer.

Förderberechtigungen im Überblick:

 

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