Wer ist nicht förderberechtigt?

Sie gelten als nicht förderberechtigt und können keinen Riester-Vertrag abschließen, wenn Sie weder mittelbar noch unmittelbar förderberechtigt sind. Das trifft dann zu, wenn Sie selbständig arbeiten und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder wenn Sie pflichtversichert sind und in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung arbeiten. Also einen sogenannten verkammerten Beruf ausüben, wie beispielsweise Ärzte, Apotheker, Tierärzte oder Architekten.

Keine Förderberechtigung?

Genauso wenig gilt die Förderberechtigung für Sie, wenn Sie geringfügig versicherungsfrei beschäftigt oder als Student nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ebenfalls ausgenommen von der Förderberechtigung sind Sie als Altersrentner oder als Rentner wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit.

Sie hätten nur dann die Chance auf eine Riester-Rente, wenn Sie beispielsweise über Ihren Ehepartner eine mittelbare Förderberechtigung haben. Aber auch dazu müssen Sie ja bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Alternativen zur Riester-Rente

Trifft das auf Sie zu? Dann können Sie dennoch eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung abschließen. Denn seit 2005 werden auch die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge durch Steuervorteile während der Einzahlungsphase staatlich gefördert. Auch wenn Sie für Riester nicht förderberechtigt sind, können Sie also durch die Rürup-Rente oder die Betriebsrente staatliche Förderung erhalten.

Darüber hinaus gibt es ja auch noch die Möglichkeit, sich für ein ganz anderes Altersvorsorgeprodukt zu entscheiden. Auch wenn dieses nicht staatlich gefördert sein sollte. Da gäbe es beispielsweise die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung. Auch diese lohnt sich in vielen Fällen.

Blasen Sie also nicht Trübsal, wenn Sie im Sinne der Riester-Rente nicht förderberechtigt sind. Es gibt noch zahlreiche andere Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen. Und wer weiß: Vielleicht bekommen Sie ja über kurz oder lang doch noch die Möglichkeit durch die unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung Riester-Rentner zu werden.

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