Wer ist mittelbar förderberechtigt?

Sie besitzen keine unmittelbare Förderberechtigung? Kein Problem. Denn Sie können auch über die mittelbare (indirekte) Förderberechtigung einen Riester-Vertrag abschließen, wenn Sie nicht zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten gehören.

Das ist dann möglich, wenn Ihr Ehepartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis zählt und einen Riester-Vertrag  abgeschlossen hat. Ist das der Fall, können Sie ebenfalls einen eigenen Vertrag abschließen.

Beachten Sie aber, dass Sie den Höchstbeitrag von 2.100,- € nur einmal steuerlich abziehen können. Auch wenn Sie zwei Riester-Verträge haben. Sie haben aber die Möglichkeit, die Steuerersparnis abzüglich der Ihnen beiden zustehenden Zulagen zu teilen.

Wer zahlt was?

Wenn nur ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, muss auch nur dieser den Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, abzüglich der gemeinsamen staatlichen Zulagen, also auch der Grundzulage für den Partner und die Kinderzulage.

Ein großer Vorteil und der einzige Unterschied zur unmittelbaren Förderberechtigung: Der mittelbar förderberechtigte Ehepartner muss keinen Eigenbeitrag einzahlen und erhält die Grund-, sowie gegebenenfalls auch die Kinderzulage trotzdem.

Bedingungen unabhängig von Förderberechtigung

Abgesehen von der Zahlung beziehungsweise der Nicht-Zahlung des Mindesteigenbeitrags, macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihre Riester-Rente als unmittelbar oder mittelbar Förderberechtigter abschließen.

Denn auch wenn Sie "nur" mittelbar förderberechtigt sind, erhalten Sie die staatlichen Zulagen in gleicher Höhe wie jemand, der eine unmittelbare Förderberechtigung hat. Außerdem haben Sie genauso die Wahl zwischen den verschiedenen geförderten Produkten wie alle anderen auch. Sie sehen also: Ob unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung – die Bedingungen der Riester-Rente bleiben gleich.

Für LebensgefährtInnen oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt die mittelbare Förderberechtigung der Riester-Rente übrigens nicht.

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