Lexikon
Mindesteigenbeitrag
Um die staatlichen Riester-Zulagen in voller Höhe zu bekommen, muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Dieser beträgt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60,- € jährlich.
Mindestrente
Von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Mindestrente vorgeschrieben. Die Riester-Rente hingegen garantiert eine lebenslange monatliche Mindestrente.
Mutterschaftsgeld
Erwerbstätige Mütter erhalten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein Mutterschaftsgeld. Dieses wird anteilig von der Krankenversicherung und vom Arbeitnehmer getragen. In dieser Zeit sind Mütter im Rahmen der Riester-Rente weiter förderberechtigt, sofern sie die Förderbedingungen vor dem Mutterschutz erfüllt haben.