Lexikon
Abschlusskosten
Beim Abschluss einer Versicherung entstehen für den Versicherungsnehmer sogenannte Abschlusskosten.
Aktueller Rentenwert
Der Betrag, der der monatlichen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, wird als aktueller Rentenwert bezeichnet. Er wird auf Grundlage der Beiträge zur Rentenversicherung berechnet. In den alten und neuen Bundesländern ist der aktuelle Rentenwert unterschiedlich. Jedes Jahr zum 1. Juli wird der Rentenwert neu berechnet.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Für alle Versicherungsunternehmen gelten grundsätzlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus legt jedes Versicherungsunternehmen konkrete Bedingungen fest, die den Versicherungsumfang definieren. Dabei dürfen jedoch nur solche Bedingungen definiert werden, in denen zu Gunsten des Versicherten von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abgewichen wird.
Altersgrenze
Ab 2012 beträgt die neue Altersgrenze 67. Erst dann können Arbeitnehmer mit dem Jahrgang 1964 oder jünger in Rente gehen.
Altersrückstellungen
Private Versicherungsunternehmen bilden für jeden Versicherten aus seinen Beiträgen Altersrückstellungen. Diese dienen dazu, die mit zunehmendem Alter des Versicherten steigenden Beitragskosten abzufangen und so starke Beitragserhöhungen im Alter zu vermeiden.
Altersvorsorge
Eine Altersvorsorge bezieht sich auf alle Maßnahmen die ein Erwerbstätiger trifft, um nach seiner Erwerbstätigkeit materiell abgesichert zu sein und möglichst seinen Lebensstandard wahren zu können. Es gibt die staatliche Altersvorsorge (beispielsweise die gesetzliche Rente) und die private Altersvorsorge (beispielsweise die Riester- oder Rürup-Rente), sowie verschiedene Lebensversicherungen.
Angestelltenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in verschiedene Teilbereiche untergliedert. Ein Teilbereich ist die sogenannte Angestelltenversicherung. Der Versicherungsträger ist hier die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Anleihe
Eine Anleihe ist ein Wertpapier, das der Geldanlage, beispielsweise im Rahmen eines Fondssparplans, dient.
Anrechnungsbetrag
Unter dem Anrechnungsbetrag ist der Gegenwert der Altersrückstellungen zu verstehen, die für einen Versicherten gebildet werden. Er errechnet sich wie folgt: Aktuell zu zahlender Beitrag minus Beitrag, der bei einem Neuabschluss erhoben werden würde (immer für das aktuelle Alter).
Ansparphase
Die Ansparphase ist der Zeitraum, in dem im Rahmen der Riester-Förderung bis zu Rentenbeginn Geld eingezahlt wird.
Antrag
Ein Antrag ist eine einseitige Willenserklärung mit der der Antragsteller seine Absicht äußert, eine Versicherung erwerben zu wollen. Dazu dient ein Vordruck des Versicherungsunternehmens. Dieser enthält sowohl rechtsgeschäftliche Vertragsbestandteile wie Gesundheitsfragen.
Anzeigepflicht
Der Versicherte unterliegt einer Anzeigepflicht, d.h. einer allgemeinen Informationspflicht seinem Versicherungsunternehmen gegenüber. Die Anzeigepflicht bezieht sich dabei auf allgemeine Angaben wie Änderung der Adresse und der Bankverbindung. Bei Antragsabschluß, Änderung des Versicherungsvertrages oder Wiederaufleben ist der Versicherte darüber hinaus verpflichtet, seinen aktuellen Gesundheitszustand sowie Vorerkrankungen vollständig und richtig anzugeben. Kommt der Versicherte seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann das Versicherungsunternehmen vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder ihn anfechten.
Arbeitnehmer
Arbeiter und Angestellte gelten als Arbeitnehmer. Nicht als Arbeitnehmer klassifiziert werden hingegen Selbständige, Freiberufler oder Beamte. Wobei letztere im Rahmen der Riester-Rente zu den unmittelbar Förderberechtigten zählen.
Arbeitnehmeranteil
Als Arbeitnehmeranteil wird der Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bezeichnet, den der Arbeitnehmer, der im Rahmen der Riester-Rente unmittelbar förderberechtigt ist, selbst leistet.
Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung vor Abzug von Steuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung.
Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase werden im Fall der Riester-Rente bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge, aber auch das erwirtschaftete Vermögen entweder in Form einer monatlichen Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt.