Lexikon
Kinderzulage
Wer Kinder hat, dem steht im Rahmen der staatlichen Zulagen der Riester-Rente eine Kinderzulage zu. Diese beträgt 185,- € für Kinder , die vor 2008 geboren wurden und 300,- € für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage wird nur für kindergeldberechtigte Kinder gewährt und bezieht sich auf das Jahr in dem die Beiträge zur Riester-Rente geleistet wurden.
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