Lexikon
Gesetzliche Rentenversicherung
In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen alle abhängig Beschäftigten, sowie weitere Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig Versicherte und als versichert geltende Personen ein. Dadurch wird die Rente derer finanziert, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Gleichzeitig erwirbt der Zahlende selbst einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersvorsorge. Die Riester-Rente ist nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung.
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