Riester-Förderung im Ausland
Auch im Ausland steht Ihnen die Riester-Förderung zu. Egal, ob Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen, eine Immobilie in einem Land der Europäischen Union erwerben oder beruflich für ein paar Jahre ins Ausland müssen. Der Staat kann Ihnen Ihre Riester-Rente in diesen Fällen nicht wieder wegnehmen.
Bis 2009 konnte der Staat die Riester-Förderung von Rentnern zurückverlangen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollten. Diese Regelung wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof als unzulässig erklärt. Wenn Sie also Ihren wohlverdienten Ruhestand im sonnigen Süden, im hohen Norden oder am Strand von Malibu verbringen möchten, können Sie das in Zukunft unbesorgt tun. Und das finanzielle Polster, das Sie sich durch die Riester-Rente zugelegt haben, hilft Ihnen dabei, diese Zeit so richtig zu genießen.
Wohn-Riester im Ausland
Auch im Falle des Wohn-Riesters musste Deutschland seine Förderungsvorschriften lockern. Künftig können Sie sich also bedenkenlos eine Immobilie in einem Land der Europäischen Union kaufen und in den Genuss des Riester-Darlehens kommen, wenn Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt nutzen wollen. Nutzen Sie die ausländische Immobilie allerdings nur als Ferienhaus, können Sie den Riester-Bausparvertrag dafür nicht in Anspruch nehmen.
Beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
Sie müssen beruflich für einige Zeit ins Ausland? Kein Problem. Auch in dieser Zeit müssen Sie keine Förderung zurückzahlen. Sie sind sogar weiterhin zulagenberechtigt, wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt sind und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Oder aber Sie zahlen in ein dem deutschen System vergleichbares Sozialversicherungssystem ein. In diesem Fall können Sie die Zulagen für Ihre Auslandsjahre erst nachträglich beantragen. Grundsätzlich stehen Ihnen diese aber zu.
Riester für Grenzpendler
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben aber in Deutschland arbeiten, werden Sie künftig auch in den Genuss der Riester-Zulagen kommen. Bislang haben nur die Personen Anspruch auf staatliche Zulagen zu ihren Riester-Verträgen, die in Deutschland Steuern zahlen. Häufig sind Grenzpendler aber in den Ländern steuerpflichtig, in denen sie leben. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, sollen aber auch diese in Zukunft die staatlichen Zulagen erhalten. Somit wird die Riester-Rente auch für Grenzpendler möglich.
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