Lexikon
Betriebsrente
Eine Betriebsrente umfasst freiwillige Leistungen eines Arbeitgebers. Wer eine entsprechende Zusage von seinem Arbeitgeber hat, bekommt eine Betriebsrente ausbezahlt. Beschäftigte haben seit 1.1.2002 das Recht, einen Teil ihres Lohns oder ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Dafür erhalten sie später eine Betriebsrente (Entgeltumwandlung). Wenn ein Beschäftigter dies wünscht, muss der Arbeitgeber dem Wunsch nachkommen. Der Arbeitnehmer hat somit einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist dennoch nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung der Beschäftigten zu beteiligen.
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