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Beitrag

Der Versicherungsnehmer zahlt an den Versicherungsgeber als Gegenleistung zum Versicherungsschutz einen Beitrag. Dabei wird beim Abschluss des Versicherungsvertrages ein Erstbeitrag fällig. Die Folgebeiträge werden als laufende Beiträge bezeichnet. Diese können im Allgemeinen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.

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